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Verantwortung und Vorbild

Schule ist ein Ort, an dem demokratisches Handeln gelebt und reflektiert wird!         

Grundlegende demokratische Werte wie z. B. die Achtung vor der Würde des Menschen, die Freiheitsrechte, das Recht auf Gleichheit, Solidarität und Gerechtigkeit müssen im täglichen Umgang miteinander erlebt werden, sodass Kinder und Jugendliche überhaupt erst eine demokratische Grundhaltung aufbauen können.

Der Erfahrungsraum der Schule ist deshalb ein zentraler Ort, weil hier demokratische Alltagskultur in pädagogische Prozesse übersetzt wird. Damit die Bedeutung der Demokratie auch als Leitidee von Bildung und Erziehung sichtbar werden kann, ist die ganze Schulfamilie gefordert: Beteiligung, Transparenz, Gleichbehandlung und Toleranz sind wichtige Aspekte – gleichermaßen als Ziel wie auch als Mittel schulischer Bildung.

(Vgl. Gesamtkonzept, S. 7)

Die Rolle der Schulleitung

Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung für eine demokratiepädagogisch wirksame Schule. Es zählt zu ihren Führungsaufgaben, sich für eine demokratische Schulkultur, die von Wertschätzung und Achtung getragen ist, einzusetzen. 

Schulleitungshandeln ist von Verantwortungsübernahme für alle Prozesse und Ergebnisse der Schule geprägt. Auch für die Entwicklung hin zu einer demokratiepädagogisch wirksamen Schule hat die Schulleitung eine besonders wichtige Rolle: als Vorbild, als Impulsgeber, bei der Entwicklung von konkreten Zielen, als Moderator schulinterner Prozesse, beim Monitoring und auch bei der Evaluation des Erreichten.

Im Zusammenhang mit einer systematischen Umsetzung sei hier auch auf die Bedeutung des Schulentwicklungsprogramms verwiesen, das Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten sowie den außerschulischen Kooperationspartnern als Orientierung dient.

Die Rolle der Lehrkraft

Lehrkräfte fungieren automatisch als Vorbilder. Sie vermitteln und fördern demokratische Verhaltensweisen und Werte in ihrem Unterricht wie auch im schulischen Leben.

Die Professionalität der Akteure - sowohl auf Seiten der Schule, aber auch auf Seiten der Kooperationspartner - ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Neben den notwendigen fachlichen, fachdidaktischen und pädagogischen Kompetenzen und der Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten zählt auch die demokratische Grundhaltung gemäß FDGO zu den wichtigen Voraussetzungen.

Diese äußert sich konkret in der Bereitschaft zur partizipativen Gestaltung der Lehr-Lern-Arrangements, in der Förderung demokratischer, sozialer und moralischer Fähigkeiten und in der Übernahme von Verantwortung für eine gelebte demokratische Schulkultur.

Lehrkräften aller Fachbereiche kommt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Gesamtkonzepts zu.

Mit einem Konzept zur systematischen Personalentwicklung und seiner konsequenten Umsetzung unterstützt die Schulleitung die Lehrkräfte dabei, ihre Kompetenzen berufsbegleitend und praxisnah zu vertiefen.

(Vgl. Gesamtkonzept, S. 31 und S. 35)

Die Rolle der Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung in Ämtern der Schülermitverantwortung und tragen durch ihr Engagement in der SMV, in Arbeitsgemeinschaften und bei Projekten zu einer demokratischen Schulkultur bei.

Partizipation in der Schule und als Ziel allgemeiner Schulbildung umfasst neben dem konventionellen Verständnis politischer Teilhabe im Sinne von Wahlen und Delegationen auch die Übernahme von Verantwortung für das Gemeinsame durch aktive Mitgestaltung. Diese impliziert u. a. soziale Zusammenschlüsse, Kooperationen und Aushandlungsprozesse mit anderen, wie sie z. B. im Schulforum, in Gremien der Schülermitverantwortung (SMV) und bei der Durchführung von Schul-Projekten zu finden sind.

Schule bietet den Heranwachsenden verschiedene Handlungs- und Erfahrungsfelder für ihr Engagement und ihre Partizipation, zum Beispiel durch Übernahme eines Amtes der Schülermitverantwortung, Mitarbeit im Schulsanitäts- oder Tutorendienst, Ausführen eines Klassendienstes, Beteiligung an schulischen Arbeitskreisen und Projekten, aktives Mitgestalten des Schullebens bei Musik-, Theater- und Sportveranstaltungen, Sich-Einbringen bei Fahrten und Exkursionen, Spendenaktionen und Präventionsprojekten.

Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche sich als Teil ihrer Schule verstehen und ihnen deutlich wird, dass sie zum Gelingen einer demokratischen Schulkultur einen wesentlichen Beitrag leisten.

Schülerinnen und Schüler bzw. deren Vertreter werden in die Umsetzung des Gesamtkonzepts eingebunden.

Für Schülerinnen und Schüler in der SMV hält das SMV-Portal wertvolle Informationen und Tipps bereit.

Die Rolle der Eltern/Erziehungsberechtigten

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sowie Elternvertretungen tragen durch ihr Engagement und durch die Unterstützung des schulischen Erziehungsauftrags zu einer guten demokratieförderlichen Atmosphäre an der Schule bei. 

Die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu selbstständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten setzt auch eine enge Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus voraus. Umso stärker Schule in ihrem gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag von Eltern und Erziehungsberechtigten unterstützt wird, desto besser wirkt sie. Gegenseitige Achtung und Wertschätzung stellen dabei die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit dar.

Der Schwerpunkt der elterlichen Aufgaben liegt in der verantwortungsvollen Erziehung ihrer Kinder und in der Sicherung möglichst guter Lernvoraussetzungen im häuslichen Umfeld, das bedeutet auch die Ermutigung und Anleitung der Kinder und Jugendlichen zum selbstständigen Arbeiten. Darüber hinaus haben Eltern wichtige gesetzlich verankterte Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte in der Schule. So können Eltern sich nicht nur im Elternbeirat engagieren, sondern auch weitere Ämter übernehmen, wie z. B. die Elternvertretung in der Klasse der Kinder.

Wichtige Informationen zu Rechten und Aufgaben der Eltern und Elternvertretung in der Schule sind in der Broschüre Schule und Familie (2016) nachzulesen. Die Leitlinien zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus (2014) geben außerdem einen wertvollen Orientierungsrahmen für die qualitative Elternarbeit an Schulen.

Das Info-Portal ElternMitWirkung will Elternvertreterinnen und -vertreter in der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte unterstützen und umfasst schulartübergreifende sowie schulartspezifische Themen.

Eltern bzw. Elternvertreter werden in die Umsetzung des Gesamtkonzepts eingebunden.

 

Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten

1Die gemeinsame Erziehungsaufgabe, die Schule und Erziehungsberechtigte zu erfüllen haben, erfordert eine von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit. 2In einem schulspezifischen Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten erarbeitet die Schule die Ausgestaltung der Zusammenarbeit; hierbei kann von den Regelungen der Schulordnungen zur Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten abgewichen werden." (BayEUG Art. 74, Abs. 1)

Die Kooperation zwischen Elternhaus und Schule (Abk. KESCH) wird von den KESCH-Ansprechpartnern unterstützt. Sie stehen den Schulen als Berater und Moderatoren von Schulentwicklungsprozessen zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zur Verfügung.

Zu den „Ansprechpartner Kooperation Elternhaus – Schule“, kurz: Ansprechpartner KESCH

 

 

Schulentwicklung - aber wie?

Informationen zum Thema Schulentwicklung im Rahmen der Politischen Bildung

Für allgemeine Informationen zur Schulentwicklung: „Schulentwicklung Bayern".

i.s.i - Innere Schulentwicklung Innovationspreis digital

Der Deutsche Schulpreis