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Bezirke allgemein

Anders als in den übrigen Bundensländern gibt es in Bayern sieben Bezirke (nicht zu verwechseln mit den Regierungsbezirken), die in der bayerischen Verfassung verankert sind:

(1) Das Staatsgebiet gliedert sich in Kreise (Regierungsbezirke); die Abgrenzung erfolgt durch Gesetz.(2) 1Die Kreise sind in Bezirke eingeteilt; die kreisunmittelbaren Städte stehen den Bezirken gleich. 2Die Einteilung wird durch Rechtsverordnung der Staatsregierung bestimmt; hierzu ist die vorherige Genehmigung des Landtags einzuholen. (Art. 9, BV)

Sie bilden neben den Gemeiden sowie Städten (erste kommunale Ebene) und den Landkreisen (zweite kommunale Ebene) die dritte kommunale Ebene. Alle drei Ebenen fungieren gleichberechtigt nebeneinander und erfüllen ihre jeweils eigenen Aufgaben.

Die Bezirke nehmen Aufgaben wahr, die über die Zuständigkeiten und das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen. Im Wesentlichen betrifft dies Aufgaben mit überörtlichen Bezug aus den Bereichen Bildungswesen, Gesundheit, Kultur, Soziales und Umwelt. Zur Umsetzung dieser Aufgaben unterhalten die Bezirke eigene Einrichtungen, fördern Maßnahmen, Dienste und Einrichtungen anderer Träger und erbringen gesetzliche Sozialleisten. (Vgl. Bayerischer Bezirketag)

Die Verwaltung der Bezirke wird durch die Bezirketage gesteuert. Es handelt sich dabei um Kommunalparlamente, die alle fünf Jahre zeitgleich mit dem Bayerischen Landtag gewählt werden. An deren Spitze steht der Bezirkstagspräsident.

Geografisch betrachtet sind Bezirk und Regierungsbezirk gleich, d. h. der örtliche Wirkungskreis deckt sich. Rechtlich gibt es aber Unterschiede, die darin begründet liegen, dass es sich bei dem Bezirk um eine kommunale Gebietskörperschaft handelt mit dem Recht zur Selbstverwaltung, einem eigenen Haushalt und klar definierten Aufgaben.

Der Regierungsbezirk ist eine Verwaltungseinheit der Bayerischen Staatsregierung. Es handelt sich dabei um eine Mittelbehörde. Ihre Aufgabe ist es, die fachlichen Interessen der bayerischen Ministerien auf der Ebene des jeweiligen Regierungsbezirks zu bündeln und zu koordinieren.

Weiterführende Informationen zu den Unterschieden finden Sie z. B. auf folgenden Webseiten:

https://www.bezirk-oberfranken.de/bezirk/ueber-den-bezirk/unterschied-regierung-und-bezirk

https://www.bezirk-schwaben.de/bezirk-schwaben/bezirk-schwaben-was-ist-das/gebiet-und-behoerde/bezirk-und-regierungsbezirk-bezirksregierung

 

Informationen rund um Aufgaben, Themen, Termine und Weiteres Ihres Bezirks finden sich auf den jeweiligen Webseiten der Bezirke: